Pflegekräfte

Unsere Betreuungskräfte

Wir stellen sicher, dass ausschließlich qualifizierte und gut Deutsch sprechende PersonenbetreuerInnen mit praktischer Berufserfahrung vermittelt werden.
Jede Betreuungskraft muss einen Nachweis einer geeigneten Fachausbildung sowie ein aktuelles Führungszeugnisvorlegen.

So gewährleisten wir Professionalität, Sicherheit und eine Betreuung auf hohem Niveau.


Leistungen und Tätigkeiten unserer Betreuungskräfte im Detail

Neben der fachlichen Ausbildung legen wir besonderen Wert auf die sozialen Kompetenzen unserer Betreuungskräfte.
Unsere BetreuerInnen arbeiten einfühlsam, verständnisvoll und zuverlässig und übernehmen alle vereinbarten Tätigkeiten im Haushalt, in der Betreuung und – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – in der pflegerischen Unterstützung.

Turnusregelung – für Motivation, Qualität und Erholung

Die Betreuungskräfte arbeiten in einem klaren Turnusrhythmus. Dadurch haben sie die Möglichkeit, sich regelmäßig zu erholen, weiterzubilden und mit neuer Motivation in die Betreuung zurückzukehren – ein wichtiger Baustein für langfristige Betreuungsqualität.


Pflege nach gesetzlichen Vorgaben

Gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG § 3b (1)) dürfen PersonenbetreuerInnen bestimmte pflegerische Tätigkeiten durchführen, sofern aus medizinischer Sicht keine Gefährdung für die betreute Person besteht.

Sobald eine Tätigkeit aus pflegerischer Sicht eine besondere fachliche Kompetenz erfordert, darf sie nur nach Delegation oder Anweisung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder einen Arzt/eine Ärztin durchgeführt werden.
Dieses Modell gewährleistet gleichzeitig Sicherheit und Flexibilität in der Betreuung.

Organisation des Alltags & Förderung der Selbstständigkeit

Unsere Betreuungskräfte übernehmen:

  • alle Bereiche der Haushaltsführung,
  • die Gestaltung eines strukturierten Tagesablaufs,
  • soziale und gesellschaftliche Aktivitäten,
  • Unterstützung bei der Ausübung persönlicher Interessen.

Ziel ist es, dass die zu betreuende Person weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen kann.


Flexibel & individuell: Betreuung, die zu Ihnen passt

Unsere Betreuungsleistungen werden genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt und können jederzeit angepasst werden.
Eine Betreuung ist an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr möglich.

Sichere Rahmenbedingungen

Damit wir eine hochwertige Versorgung Ihrer Angehörigen sicherstellen können, arbeiten in unserem Team – neben Frau DPGKP Zahlbruckner – auch weitere österreichisch diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, die regelmäßige Qualitätskontrollen und Pflegevisiten durchführen.

Zu jeder Pflegestelle wird eine ausführliche Pflegedokumentation geführt. Dadurch können wir gewährleisten, dass jederzeit eine fachlich korrekte Pflegedelegation ausgestellt werden kann, falls dies erforderlich ist.


PersonenbetreuerInnen dürfen unter anderem folgende Tätigkeiten durchführen

Haushaltsführung

Unsere Betreuungskräfte sorgen für eine gepflegte, sichere und gut organisierte Wohnumgebung. Dazu gehören:

  • Zubereitung ausgewogener Mahlzeiten
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Reinigung der Wohn- und Sanitärbereiche
  • Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Bügeln)
  • Einkaufen und Erledigen kleiner Besorgungen
  • Ordnung halten & Strukturierung des Haushalts

Diese Unterstützung entlastet den Alltag und trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei.

Betreuung & Alltagsbegleitung

Für viele Menschen ist menschliche Nähe ebenso wichtig wie praktische Hilfe. Unsere BetreuerInnen bieten:

  • Gespräche, soziale Zuwendung und emotionale Unterstützung
  • Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Erledigungen
  • Förderung von Orientierung, Gedächtnis und Eigenständigkeit
  • Gestaltung von Freizeitaktivitäten und geistiger Aktivierung
  • Unterstützung beim Aufrechterhalten von Hobbys und Interessen

So bleibt der Alltag abwechslungsreich, sicher und lebenswert.

Unterstützung bei der persönlichen Pflege

Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben übernehmen PersonenbetreuerInnen grundlegende Tätigkeiten der Körperpflege und Mobilität:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden
  • Unterstützung beim Toilettengang und der Inkontinenzversorgung
  • Mobilisation und Hilfestellung beim Aufstehen, Gehen oder Umlagern
  • Unterstützung beim Essen und bei der Flüssigkeitsaufnahme
  • Beobachtung des Allgemeinzustands und Weitergabe relevanter Veränderungen

Diese Tätigkeiten fördern Gesundheit, Komfort und Selbstständigkeit.

Pflegeunterstützende Tätigkeiten (nach Delegation)

Bestimmte pflegerische Tätigkeiten dürfen nur nach ärztlicher Anordnung oder Delegation durch diplomiertes Pflegepersonal durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Messen des Blutzuckers
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Anlegen von Kompressionsstrümpfen höherer Klassen
  • Durchführung ärztlich verordneter pflegerischer Maßnahmen

Dieser Prozess stellt sicher, dass medizinische Sicherheit und professionelle Standards jederzeit gewährleistet bleiben.

Rechtliche Grundlagen 

Folgende rechtliche Grundlagen regeln die Tätigkeit von Personenbetreuern in Österreich:  

Hausbetreuungsgesetz (HBeG)

Gewerbeordnung (GewO)

Verordnungen (VO) gem. § 69 GewO

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

Ärztegesetz (ÄrzteG)