Pflegekosten

Betreuungskosten & Förderungen

Betreuungskosten & Förderung – transparent und fair

Warum wir auf faire Preise und Transparenz setzen

Als seriöser Anbieter legen wir großen Wert darauf, qualitativ hochwertige 24-Stunden-Betreuung zu bezahlbaren Konditionen anzubieten — und gleichzeitig unsere Betreuungskräfte gerecht zu entlohnen.

Unsere Kosten bestehen aus zwei klar getrennten Komponenten:

Die Vergütung der Betreuungspersonen (durch externe Betreuungsunternehmen)

Unsere Serviceleistungen (Vermittlung, Organisation, Qualitätssicherung etc.)

Betreuungsperson (selbstständig)

Ab € 65,– brutto pro Tag
zzgl. Kost & Logis, SVA-Gebühr sowie An- und Abreise
Transparente Tagespauschale für qualifizierte, selbstständige PersonenbetreuerInnen.

Einmalige Vermittlungspauschale 

Deckt Bedarfserhebung, Auswahl qualifizierter Betreuungspersonen sowie die gesamte organisatorische und administrative Abwicklung ab.
Ein fixer Betrag– keine versteckten Zusatzkosten.

Monatliche Servicepauschale

Enthält alle laufenden Dienstleistungen wie:

  • Organisation & Koordination
  • Qualitätssicherung durch diplomiertes Pflegefachpersonal
  • Persönlicher Betreuungssupport & laufende Erreichbarkeit

Ihre Rundum-Betreuungsbegleitung — jederzeit zuverlässig und transparent.

Förderung & Zuschüsse — so machen wir Betreuung leistbar

Dank der staatlichen Förderungen und dem bestehenden Pflegegeld bleibt die 24-Stunden-Betreuung für viele Familien bezahlbar.

Aktuelle Förderbeträge (Stand 2026)

  • Bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen: bis zu € 800 / Monat


Je nach Pflegegeld-Stufe und persönlichen Voraussetzungen kann die Förderung kombiniert mit dem Pflegegeld eine erhebliche Entlastung bringen.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Bedarf an 24-Stunden-Betreuung und Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 (oder bei Stufe 1–2 plus Demenznachweis, je nach Bundesland) Sozialministerium Service+2Transparenzportal+2
  • Gültiges Betreuungsverhältnis gemäß Hausbetreuungsgesetz (HBeG) – also ein Werk- oder Dienstvertrag mit einer qualifizierten Betreuungsperson oder Agentur. 
  • Betreuungskräfte müssen eine theoretische Ausbildung oder Praxiserfahrung nachweisen – bzw. eine fachliche Ermächtigung haben.
  • Monatliches Nettoeinkommen der betreuten Person darf € 2.500 (bzw. je nach Unterhaltsverpflichtung höher) nicht überschreiten. 


Tipp: Weitere Landeszuschüsse können möglich sein — sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne. Hier finden Sie eine Checkliste der Fördervoraussetzungen. 

Wo kann ich einen Antrag für die Förderung einer 24 Stunden Betreuung einreichen? 

Wenden Sie sich an die Landesstelle des Sozialministeriumservice. Dort können Sie die Förderung beantragen.

Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: 01/588 31
Fax: 05 99 88 / 2266

E-Mail: [email protected]

Das spricht für Pflegedienst Zahlbruckner

  • Transparente Preisstruktur und faire, nachvollziehbare Abrechnung
  • Unterstützung bei Förderanträgen & Pflegegeld-Antrag
  • Qualität durch regelmäßige Pflegevisiten und Betreuung durch diplomiertes Fachpersonal
  • Rundum-Service für Sie und Ihre Angehörigen — von A bis Z

Jetzt Angebot anfordern oder beraten lassen

Nutzen Sie unser unverbindliches Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen und nachvollziehbaren Kosten- und Förderplan.

Fragen & Antworten zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung




Unter welchen Voraussetzungen gibt es die Förderung?

Welche Voraussetzungen müssen die Betreuungspersonen erfüllen?

Wie kann ich einen Antrag stellen?