Betreuungskosten
Geborgenheit im eigenen Heim
Für uns ist es sehr wichtig, qualitativ hochwertige Pflege zu leistbaren Preisen anzubieten. Zugleich ist es aber auch wichtig, dass die Betreuungskräfte für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden.
Daher haben wir ein faires Kostenmodell entwickelt, um Ihnen das beste Angebot machen zu können, ohne die BetreuerInnen zu übervorteilen. Denn zufriedene BetreuerInnen garantieren die Qualität der Betreuung – und darauf legen wir größten Wert.
Die Kosten setzen sich aus Leistungen von Pflegedienst Zahlbruckner und Leistungen der Betreuungsunternehmen zusammen, welche getrennt verrechnet werden.
Unser Angebot an Sie:
- Keine Vermittlungsgebühr
- Regelmäßige Pflegevisiten zur Qualitätssicherung durch Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte
- Absolute Kostentransparenz, keine Zusatzkosten
Selbständige Betreuungspersonen:
ab € 60,– Bruttohonorar/Tag
Hinzu kommen die Aufwendungen für Kost und Logis, die SVA-Gebühr sowie die Fahrtkosten (An- und Abreise) der Betreuungspersonen.
Pflegedienst Zahlbruckner:
Wir verrechnen eine Monatspauschale mit der alle Leistungen abgedeckt sind. Eine genaue Auflistung finden Sie hier.
Haben Sie keine Angst vor den Kosten. Die 24 Stunden Betreuung wird von der öffentlichen Hand gefördert und die anfallenden Kosten sind steuerlich absetzbar. Lassen Sie sich doch einmal unverbindlich von uns durchrechnen, welche monatlichen Kosten die Betreuung für Sie bedeuten würde. Wir beraten Sie gerne – und unterstützen Sie auch bei der Beantragung von Förderungen und Pflegegeld.
Förderungen und Pflegegeld machen 24 Stunden Betreuung leistbar
Das Sozialministerium hat ein Förderungsmodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen gewährt werden. Ein Zuschuss ist ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz möglich.
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal 800 Euro pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss maximal 1100 Euro pro Monat. Die Betreuung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes.
Tipp: Weiter Informationen und die entsprechenden Anträge sind über das Sozialministerium-Service sowie über das zuständige Amt des Land Niederösterreichs abrufbar.
Wo kann ich einen Antrag für die Förderung einer 24 Stunden Betreuung einreichen?
Wenden Sie sich an die Landesstelle des Sozialministeriumservice. Dort können Sie die Förderung beantragen.
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: 01/588 31
Fax: 05 99 88 / 2266
E-Mail: [email protected]
Für eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung
- Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3 (oder Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 und nachgewiesener Demenz in Niederösterreich)
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes
- Die Betreuungskräfte müssen entweder eine theoretische Ausbildung nachweisen, die im Wesentlichen derjenigen eines Heimhelfers bzw. einer Heimhelferin entspricht, oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben. Alternativ dazu muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
- Monatliches Nettoeinkommen bis zu 2.500 Euro (nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen)
Sie wollen einfach mehr wissen? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.